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   VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09   

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VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09 (https://dejure.org/2009,53089)
VK Bund, Entscheidung vom 20.03.2009 - 3 VK-40/09 (https://dejure.org/2009,53089)
VK Bund, Entscheidung vom 20. März 2009 - 3 VK-40/09 (https://dejure.org/2009,53089)
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    Offenes Verfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Die Ag sind öffentliche Auftraggeber (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Nach anderer Ansicht ergibt sich die Eigenschaft der Ag als öffentliche Auftraggeberinnen (allein) daraus, dass sie als staatlich kontrollierte Einrichtungen zu betrachten sind (LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A, der auf Art. 1 Abs. 5, Art. 32 Richtlinie 2004/18/EG zurückgeht und den Begriff des öffentlichen Auftrags nach § 99 Abs. 1 GWB erweitert, sind auch Rahmenvereinbarungen als öffentliche Aufträge zu qualifizieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; und vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Auch nach der Auffassung, ein öffentlicher Auftrag könne nur vorliegen, wenn zusätzlich zu den gesetzlich normierten Tatbestandsvoraussetzungen Exklusivität vereinbart sei (so LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; und vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B), liegt hier ein öffentlicher Auftrag in Gestalt einer Rahmenvereinbarung vor.

    Auch wenn man die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber ausschließlich mit der Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen begründen und damit im Ergebnis eine originäre Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes verneinen wollte (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B, sowie Beschluss vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08), ergibt sich die Zuständigkeit der Vergabekammern des Bundes vorliegend jedenfalls aufgrund der Verweisung durch die Vergabekammer Lüneburg.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Die Ag sind öffentliche Auftraggeber (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Nach anderer Ansicht ergibt sich die Eigenschaft der Ag als öffentliche Auftraggeberinnen (allein) daraus, dass sie als staatlich kontrollierte Einrichtungen zu betrachten sind (LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A, der auf Art. 1 Abs. 5, Art. 32 Richtlinie 2004/18/EG zurückgeht und den Begriff des öffentlichen Auftrags nach § 99 Abs. 1 GWB erweitert, sind auch Rahmenvereinbarungen als öffentliche Aufträge zu qualifizieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; und vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Auch nach der Auffassung, ein öffentlicher Auftrag könne nur vorliegen, wenn zusätzlich zu den gesetzlich normierten Tatbestandsvoraussetzungen Exklusivität vereinbart sei (so LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; und vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B), liegt hier ein öffentlicher Auftrag in Gestalt einer Rahmenvereinbarung vor.

    Auch wenn man die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber ausschließlich mit der Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen begründen und damit im Ergebnis eine originäre Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes verneinen wollte (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B, sowie Beschluss vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08), ergibt sich die Zuständigkeit der Vergabekammern des Bundes vorliegend jedenfalls aufgrund der Verweisung durch die Vergabekammer Lüneburg.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2009 - L 11 WB 381/09

    Krankenversicherung - Ausschreibung - Rabattvertrag - Zulassung nur bestimmter

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Die Ag sind öffentliche Auftraggeber (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Nach anderer Ansicht ergibt sich die Eigenschaft der Ag als öffentliche Auftraggeberinnen (allein) daraus, dass sie als staatlich kontrollierte Einrichtungen zu betrachten sind (LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A, der auf Art. 1 Abs. 5, Art. 32 Richtlinie 2004/18/EG zurückgeht und den Begriff des öffentlichen Auftrags nach § 99 Abs. 1 GWB erweitert, sind auch Rahmenvereinbarungen als öffentliche Aufträge zu qualifizieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; und vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Auch nach der Auffassung, ein öffentlicher Auftrag könne nur vorliegen, wenn zusätzlich zu den gesetzlich normierten Tatbestandsvoraussetzungen Exklusivität vereinbart sei (so LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; und vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B), liegt hier ein öffentlicher Auftrag in Gestalt einer Rahmenvereinbarung vor.

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Die Ag sind öffentliche Auftraggeber (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

    Gleichermaßen ist deshalb für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags unerheblich, wer die Ware wie liefert und aushändigt und wie, wann und an wen das Eigentum an den Medikamenten übergeht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19.12.2007 - Verg 48/07; vom 17.01.2008 - Verg 57/07).

    Gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A, der auf Art. 1 Abs. 5, Art. 32 Richtlinie 2004/18/EG zurückgeht und den Begriff des öffentlichen Auftrags nach § 99 Abs. 1 GWB erweitert, sind auch Rahmenvereinbarungen als öffentliche Aufträge zu qualifizieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008 - Verg 57/07; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B; vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08; und vom 04.02.2009 - L 11 WB 381/09).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Zudem wird die Finanzierung der Krankenkassen über die Beiträge der Versichertengemeinschaft mittelbar durch Bundesgesetz und damit durch den Bund gewährleistet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 48/07).

    Gleichermaßen ist deshalb für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags unerheblich, wer die Ware wie liefert und aushändigt und wie, wann und an wen das Eigentum an den Medikamenten übergeht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19.12.2007 - Verg 48/07; vom 17.01.2008 - Verg 57/07).

  • OLG Jena, 16.07.2007 - 9 Verg 4/07

    Zum Merkmal der "schweren Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Diese ist - unabhängig davon, ob die Voraussetzungen der Verweisungsnorm wirklich vorlagen - für die erkennende Kammer analog § 17a Abs. 1 GVG bindend (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Verweisung objektiv oder verfahrensrechtlich offensichtlich willkürlich zu Stande gekommen wäre (vgl. Zöller-Lückemann, Zivilprozessordnung, 27. Aufl. 2009, zu § 17a GVG, Rz. 13 m.z.N.; Thüringer OLG, Beschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Dies hätte stark in die unternehmerische Autonomie der Preisgestaltung eingegriffen und wäre seinerseits schon aus diesem Grunde angreifbar gewesen; des Weiteren stellt sich hier das Thema des Verbots der Mischkalkulation (hierzu Bundesgerichtshof, "Rudower Höhe", Urteil vom 18.05.2004, NZBau 2004, 457), wonach für jedes Produkt der diesbezüglich wahrheitsgemäß kalkulierte Preis anzugeben ist.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, auf welche die ASt sich hier beziehen (EuGH vom 27.10.2005 - Rs. C-234/03, Contse/Ingesa), ergibt sich keine andere Beurteilung.
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Hinsichtlich der Teilrücknahme gilt dies, weil Kostenschuldner für Amtshandlungen der Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 1 GWB i.V.m. § 13 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) der Antragsteller ist, weil er das Nachprüfungsverfahren in Gang gesetzt hat (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 09.12.2003 - X ZB 14/03 und 25.10.2005 - X ZB 22/05).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09
    Hinsichtlich der Teilrücknahme gilt dies, weil Kostenschuldner für Amtshandlungen der Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 1 GWB i.V.m. § 13 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) der Antragsteller ist, weil er das Nachprüfungsverfahren in Gang gesetzt hat (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 09.12.2003 - X ZB 14/03 und 25.10.2005 - X ZB 22/05).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - Verg 15/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Antrag auf

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • OLG München, 12.09.2005 - Verg 20/05

    Keine Berücksichtigung von Nebenangeboten bei fehlender Feststellbarkeit des

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - L 21 KR 41/09

    Rahmenvertrag über Rabatte: Öffentlicher Lieferauftrag?

  • BVerfG - 1 BvL 30/95 (anhängig)
  • BVerfG - 1 BvL 29/95 (anhängig)
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - L 21 KR 41/09

    Rahmenvertrag über Rabatte: Öffentlicher Lieferauftrag?

    Der Antrag der Beschwerdeführerinnen, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 20.03.2009 (3 VK-40/09) über den 29.04.2009 hinaus bis zu einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
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